⊙ g-ba anlage vii
Anlage VII Aut idem Gemeinsamer Bundesausschuss ~ § 129 Abs 1a Satz 1 SGB V Die Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen sind in Teil A der Anlage VII aufgeführt Seit April 2014 hat der GBA zudem die Aufgabe Arzneimittel zu bestimmen deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist sog Substitutionsausschlussliste Dabei sollen vor allem
ArzneimittelRichtlinie Gemeinsamer Bundesausschuss ~ In den Anlagen zur ArzneimittelRichtlinie Anlage I bis XII werden im Einzelnen indikations und wirkstoffbezogene Konkretisierungen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Versorgung mit Arzneimitteln und sonstigen Produkten getroffen Dies erfolgt beispielsweise über die frühe Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe Festbetragsgruppenbildungen den Erlass von
Historie zur RichtlinienAnlage Anlage VII Aut idem ~ Informationsmaterialien über den GBA Veranstaltungen RSSFeeds Benutzerhinweise Presse Pressemitteilungen Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Beschlüsse zur RichtlinienAnlage Anlage VII Aut idem ~ Über den GBA Wer wir sind Mitglieder Patientenbeteiligung Stellungnahmeberechtigte Plenum Unterausschüsse Aufgabe und Arbeitsweise ArzneimittelRichtlinieAnlage VII Ergänzung einer neuen Gruppe austauschbarer Darreichungsformen mit der fixen Wirkstoffkombination Amlodipin Candesartan 18042019 BAnz AT 09072019 B1 15082019 ArzneimittelRichtlinieAnlage VII Bestimmung von
Beschlüsse zur RichtlinienAnlage Anlage VII Aut idem ~ ArzneimittelRichtlinieAnlage VII Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Ergänzung einer neuen Gruppe austauschbarer Darreichungsformen mit der fixen Wirkstoffkombination Amlodipin Candesartan
Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Anlage VII ~ Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Anlage VII Aut idem Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSSFeed zur Verfügung
Anlage VII zum Abschnitt M der ArzneimittelRichtlinie ~ Anlage VII zum Abschnitt M der ArzneimittelRichtlinie Stand letzte Änderung in Kraft getreten am 15 Januar 2018 Teil A Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen aut idem gemäß § 129 Absatz 1a Satz 1 SGB V Die nach der Liste der Standard Terms des European Directorate for the Quality of Medicines
Anlage VII zum Abschnitt M der ArzneimittelRichtlinie ~ Anlage VII zum Abschnitt M der ArzneimittelRichtlinie Stand letzte Änderung in Kraft getreten am 15 Mai 2017 Teil A Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen aut idem gemäß § 129 Absatz 1a Satz 1 SGB V Die nach der Liste der Standard Terms des European Directorate for the Quality of Medicines
Änderung der ArzneimittelRichtlinieAnlage VII ~ Änderung der ArzneimittelRichtlinieAnlage VII Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Teil A Lorazepam
Anlage VIII Hinweise zu Analogpräparaten in der Version ~ Anlage VIII Hinweise zu Analogpräparaten in der Version vom 15062004 PDFDokument dieser Version PDF 15723 kB Inhalte drucken
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